„Oldtimer“: mindestens 30 Jahre alt
„Youngtimer“: noch nicht 30 Jahre alt
Ein "Oldtimer" ist ein Kraftfahrzeug das älter als 20, 25 oder 30 Jahre (je nach Definition) ist. Bei älteren Fahrzeugen, die noch nicht zu den Oldtimern zählen, ist der Begriff Youngtimer (ebenfalls ein Pseudoanglizismus) gebräuchlich.
Als Veteranenfahrzeuge gelten Motorfahrzeuge, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
die erste Inverkehrsetzung vor mehr als 30 Jahren
Nutzung nur für rein private Zwecke
Fahrzeuge nicht regelmässig in Betrieb; ca. 2000 - 3000 km / Jahr
müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen
sie müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein